Supervision Niederösterreich Süd – Supervision und Coaching für Teams und Organisationen Silvia Nalon Wiener Neustadt Neunkirchen
Beratung für Familien
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
Besuchsbegleitung nach Trennung/Scheidung
wurden eingerichtet, um die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu unterstützen und damit die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung auch nach Trennung oder Scheidung durch sog „Besuchsbegleitung“ neutraler dritter Personen zu erleichtern.
Besuchsbegleitung für Pflegekinder
Den Kontakt, begleitet durch eine 3. Neutrale Person, zur leiblichen Herkunftsfamilie unterstützen und gewährleisten.
Erziehungsberatung
Es ist Aufgabe von Erziehungsberatung, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien zu unterstützen und die Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Elternteilen zu fördern. Diese kann auch gerichtlich § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG angeordnet werden.
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